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Es gilt eine 2-G-Pflicht für die Beförderung mit einer Seilbahn zu touristischen Zwecken.
- Der 2-G-Nachweis wird
beim Ticketverkauf kontrolliert. Eine Freischaltung des Skipasses darf nur maximal für
den Zeitraum der Gültigkeit des jeweiligen Nachweises erfolgen.
- Als Maske im Sinne der Verordnung gilt
eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem
Standard.
- Ab dem vollendeten
12. Lebensjahr ist grundsätzlich ein 2-G-Nachweis erforderlich.
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Ein vorab gekaufter 3Täler Pass kann unter nachfolgendem Link vorab bereits auf der 3 Täler-Pass Homepage freigeschaltet werden. (Um Wartezeiten bei
der Kasse zu verkürzen).
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https://www.3taeler.at/de/freischaltung-des-3taelerpasses.html
Wir bitten Sie die erforderlichen Unterlagen (2G Nachweis sowie einen
Lichtbildausweis) beim Eintritt in unser Skigebiet bereit zuhalten und an der Kassa dem Personal vorzuweisen. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, den 2G Nachweis bei jedem Gast/Ticket zu
kontrollieren. Dieser muss auch, falls Kontrollen durch Executiv-Beamte auf dem Gelände durchgeführt werden vorgezeigt werden!