Willkommen bei den Skiliften Hagenberg! Anbei noch ein paar wichtige Corona-Infos


Die Hagenberglifte in Thal bei Sulzberg

  • Es gilt eine 2-G-Pflicht für die Beförderung mit einer Seilbahn zu touristischen Zwecken.
  • Der 2-G-Nachweis wird beim Ticketverkauf kontrolliert. Eine Freischaltung des Skipasses darf nur maximal für den Zeitraum der Gültigkeit des jeweiligen Nachweises erfolgen.
  • Als Maske im Sinne der Verordnung gilt eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard.
  • Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ist grundsätzlich ein 2-G-Nachweis erforderlich.
  • Ein vorab gekaufter 3Täler Pass kann unter nachfolgendem Link vorab bereits auf der 3 Täler-Pass Homepage freigeschaltet werden. (Um Wartezeiten bei der Kasse zu verkürzen). 
  • https://www.3taeler.at/de/freischaltung-des-3taelerpasses.html

 

Wir bitten Sie die erforderlichen Unterlagen (2G Nachweis sowie einen Lichtbildausweis) beim Eintritt in unser Skigebiet bereit zuhalten und an der Kassa dem Personal vorzuweisen. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, den 2G Nachweis bei jedem Gast/Ticket zu kontrollieren. Dieser muss auch, falls Kontrollen durch Executiv-Beamte auf dem Gelände durchgeführt werden vorgezeigt werden!